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 Allgemeine Geschäfts- und Montagebedingungen – Solar Nordrhein Energie

§ 1 – Geltungsbereich und Grundlagen

Diese Bedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SN-Energie und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Solaranlagen inklusive aller Komponenten. Auch bei zukünftigen Verträgen mit denselben Kunden finden diese Regelungen Anwendung, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn SN-Energie dem ausdrücklich zustimmt. Mitarbeiter von SN-Energie sind nicht befugt, rechtsverbindliche Zusagen im Namen des Unternehmens zu machen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Rechtlich relevante Mitteilungen nach Vertragsschluss müssen schriftlich erfolgen. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet.

§ 2 – Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Angebote von SN-Energie sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung zustande. Technische Angaben dienen der Orientierung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Geringfügige Abweichungen in Maßen oder Leistungen sind zulässig. SN-Energie behält sich Änderungen vor, sofern sie für den Kunden zumutbar sind. Sollte SN-Energie selbst nicht beliefert werden, kann sie vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen erstatten. Zur Vertragserfüllung kann SN-Energie externe Dienstleister einsetzen.

§ 3 – Lieferfristen und Verzögerungen

Lieferzeiten werden individuell vereinbart oder bei Auftragsannahme mitgeteilt. Fehlt eine Vereinbarung, gilt eine Frist von einem Monat ab Zahlungseingang. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Bei unvorhersehbaren Lieferhindernissen wird der Kunde informiert und eine neue Frist genannt. Ist auch diese nicht einhaltbar, kann SN-Energie vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann zurücktreten, wenn eine verbindliche Frist schuldhaft nicht eingehalten wird und eine Nachfrist erfolglos verstreicht.

§ 4 – Lieferung und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Sitz von SN-Energie. Auf Wunsch des Kunden erfolgt der Versand auf dessen Kosten und Risiko. Die Gefahr geht mit Übergabe oder Versand auf den Kunden über. Bei vereinbarter Montage ist die Abnahme maßgeblich für den Gefahrenübergang. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, kann SN-Energie Ersatz für entstehende Kosten verlangen.

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise. Transportkosten, Zölle und Verpackungen trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an. SN-Energie kann weitergehenden Schaden geltend machen. Aufrechnungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Bei erkennbarer Zahlungsunfähigkeit kann SN-Energie Leistungen verweigern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 – Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum von SN-Energie. Vorher darf sie weder veräußert noch belastet werden. Bei Zugriffen Dritter muss SN-Energie unverzüglich informiert werden. Bei Zahlungsverzug kann SN-Energie die Ware zurückverlangen und ggf. vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 – Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist für Genehmigungen und bauliche Voraussetzungen verantwortlich. Statik, Finanzierung und steuerliche Fragen sind eigenständig zu klären. SN-Energie bietet keine Finanz- oder Steuerberatung an. Bei Montage durch SN-Energie muss der Kunde Zugang, Stromversorgung und sichere Lagerflächen bereitstellen.

§ 8 – Mängel und Gewährleistung

Mängelrechte richten sich nach dem Gesetz, sofern hier nichts anderes geregelt ist. Öffentliche Aussagen Dritter begründen keine Haftung. Kaufleute müssen Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. SN-Energie kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Kosten der Nacherfüllung trägt SN-Energie bei berechtigtem Mangel. Bei Selbstvornahme muss SN-Energie informiert werden. Rücktritt oder Minderung sind nur bei erheblichen Mängeln möglich. Garantien gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch SN-Energie.

§ 9 – Haftung und höhere Gewalt

SN-Energie haftet bei Pflichtverletzungen nach gesetzlichen Vorgaben. Haftung besteht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, grober Fahrlässigkeit oder wesentlichen Vertragspflichten – jedoch begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verhalten oder Produkthaftung. Bei höherer Gewalt sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Pflichten befreit. Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der oben genannten Grundsätze.

§ 10 – Verjährung

Ansprüche verjähren grundsätzlich nach Gesetz. Für Mängel gilt eine Frist von einem Jahr ab Lieferung oder Abnahme. Sonderregelungen für Bauwerke, Rückgriffsansprüche und Produkthaftung bleiben unberührt. Bei Schadensersatz gelten die kaufrechtlichen Fristen, sofern keine kürzere gesetzliche Frist greift.

§ 11 – Sprache, Recht und Gerichtsstand

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss internationaler Regelungen. Eigentumsvorbehalt unterliegt dem Recht des Lagerorts, falls deutsches Recht dort nicht zulässig ist. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz von SN-Energie. SN-Energie kann auch am Wohnsitz des Kunden klagen.
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